Fachgerichtsstandorte in Flensburg und Schleswig zukunftsträchtig gesichert

19.11.2024

Das neue Konzept zur Fachgerichtsstrukturreform ist eine tolle Botschaft auch für die Gerichtsstandorte in Flensburg und Schleswig. Damit können effizientere Strukturen geschaffen werden und gleichzeitig wird der Zugang für die Bürger zu den Gerichten weiter sichergestellt wie auch die Mitarbeiterinteressen gewahrt bleiben. Die Konzentration an den jeweiligen Standorten schafft ebenso Sicherheit für die Gerichtsstandorte wie gerichtsinterne Flexibilität sowie Flächeneinsparungen und Reduzierung im Overhead.
In Flensburg soll das Arbeitsgericht als eine auswärtige Kammer in das Landgerichtsgebäude im Südergraben integriert werden. Durch die formale Zusammenlegung mit dem Arbeitsgericht Kiel kann gerichtsintern flexibler und zugleich weiter am Arbeitsgerichtsstandort Flensburg gearbeitet werden.
In Schleswig soll das Landessozialgericht in das Verwaltungsgerichtsgebäude in der Brockdorff-Rantzau-Straße integriert werden, sodass die Sozialgerichtsbarkeit dort an einem Standort vereint wird und mit den Verwaltungsgerichten dort ein Landesfachgerichtszentrum entsteht. Das erstinstanzliche Sozialgericht wird weiter in Schleswig bleiben und als Zweigstelle des Sozialgerichts Kiel gerichtsintern flexibel gestaltet werden.
Ich danke dem Justizministerium für die Vielzahl von Gesprächen und Beratungen mit der Gerichtsbarkeit, die Ergebnisoffenheit im Prozess und für das gelungene Konzeptergebnis. Mein Dank gilt auch der Justiz und den verschiedenen Verbänden, welche dem Aufruf des Justizministeriums gefolgt sind und sich konstruktiv in den Prozess eingebracht haben und so zum Gelingen dieser Fachgerichtstrukturreform beitragen. Wir habe hier eine tolle Lösung vorliegen, die gleichzeitig sowohl die Interessen der Justizangestellten, der Rechtssuchenden als auch den Haushaltsanforderungen Rechnung trägt.